Teilnahme-, Kurs- und Reisebedingungen
erdwärts reisen UG (haftungsbeschränkt)
Stand: 31. Oktober 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Teilnahme-, Kurs- und Reisebedingungen gelten für alle Buchungen von Reisen, Bildungsreisen, Seminaren, Workshops und sonstigen Veranstaltungen, die unmittelbar bei der erdwärts.reisen UG (haftungsbeschränkt)
Dorfstraße 17
19217 Carlow
vertreten durch den Geschäftsführer Holger Miska
E-Mail: impressum@erdwaerts.org– nachfolgend „erdwärts reisen“ oder „Veranstalter“ genannt – vorgenommen werden.
(2) Diese Bedingungen gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Die Bedingungen gelten ausschließlich für Verträge, bei denen erdwärts reisen uG selbst Vertragspartner ist. Wird eine Veranstaltung ausdrücklich über einen anderen Veranstalter oder Anbieter gebucht, kommt der Vertrag mit diesem Anbieter zustande. In diesem Fall gelten dessen Vertrags- und Teilnahmebedingungen.
(4) Für Pauschalreisen gelten ergänzend und vorrangig die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a ff. BGB sowie die einschlägigen Vorschriften des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB).
2. Angebote und Vertragsschluss
(1) Die Darstellungen der Reisen, Kurse und Veranstaltungen auf der Website www.erdwaerts.org und in sonstigen Veröffentlichungen stellen grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Buchung.
(2) Eine Anmeldung kann, soweit angeboten, über das Online-Buchungssystem, per E-Mail oder auf anderem von erdwärts reisen vorgesehenen Weg erfolgen.
(3) Mit dem Absenden einer Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Bei einer Online-Buchung erfolgt dies durch Betätigung der abschließenden Schaltfläche, die eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweist.
(4) Der Vertrag kommt zustande, wenn erdwärts reisen die Buchung ausdrücklich annimmt. Die Annahme erfolgt in der Regel durch eine Buchungsbestätigung in Textform, beispielsweise per E-Mail. Eine automatische Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar, sofern sie nicht ausdrücklich als Buchungsbestätigung bezeichnet ist.
(5) Bei einer Buchung für mehrere Personen bestätigt die buchende Person, dass sie zur Anmeldung der weiteren Teilnehmer bevollmächtigt ist. Eine persönliche Zahlungspflicht für die weiteren Teilnehmer besteht für die buchende Person nur, wenn sie diese ausdrücklich übernommen hat.
(6) Maßgeblich für den konkreten Leistungsumfang sind die jeweilige Reise- oder Kursbeschreibung, die dort genannten Leistungen und Preise sowie die Buchungsbestätigung. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen allgemeinen Bedingungen.
3. Leistungsbeschreibung und Leistungsumfang
(1) Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung zum Zeitpunkt der Buchung und der anschließenden Buchungsbestätigung.
(2) Bei Reisen werden insbesondere Reiseziel, Reisezeitraum, Unterkünfte, Transportleistungen, Verpflegung, Kursinhalte, Reiseleitung, Ausflüge und weitere eingeschlossene Leistungen in der jeweiligen Ausschreibung beschrieben.
(3) Bei Kursen und Workshops ergeben sich Kursdauer, Veranstaltungsort, Kursinhalte, Unterrichtssprache, Kursleitung, Teilnehmerzahl und gegebenenfalls enthaltene Materialien und Verpflegungsleistungen aus der jeweiligen Ausschreibung.
(4) Leistungen, die ausdrücklich als optional, zusätzlich buchbar oder nicht im Preis enthalten bezeichnet sind, gehören nur dann zum Vertrag, wenn sie gesondert gebucht und von erdwärts reisen bestätigt wurden.
(5) Individuelle Wünsche, insbesondere hinsichtlich Unterkunft, Verpflegung, Zimmerbelegung oder zusätzlicher Leistungen, sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich von erdwärts reisen bestätigt wurden.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten beziehungsweise individuell vereinbarten Preise. Alle obligatorischen Preisbestandteile und gegebenenfalls zusätzlich anfallenden Kosten werden in der jeweiligen Ausschreibung ausgewiesen.
(2) Bei Einzelkursen und Workshops sind die Kursgebühren zu dem in der Rechnung oder Buchungsbestätigung genannten Zeitpunkt zu bezahlen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung per Überweisung auf das angegebene Geschäftskonto oder über die angebotenen Zahlungsmethoden.
(3) Für Pauschalreisen gelten besondere gesetzliche Anforderungen an Vorauszahlungen. erdwärts reisen darf Zahlungen vor Beendigung der Reise nur verlangen oder entgegennehmen, wenn eine wirksame gesetzliche Insolvenzsicherung besteht und dem Reisenden Name und Kontaktdaten des Absicherers klar, verständlich und hervorgehoben mitgeteilt wurden.
(4) Der Reisende erhält den gesetzlich vorgesehenen Sicherungsschein. Die konkreten Zahlungsmodalitäten, einschließlich einer gegebenenfalls vereinbarten Anzahlung und der Fälligkeit des Restbetrags, werden in der jeweiligen Reiseausschreibung und Buchungsbestätigung angegeben.
(5) Gerät ein Teilnehmer mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte bleiben unberührt.
5. Besondere Bedingungen für Pauschalreisen
(1) Soweit die angebotene Reise die gesetzlichen Voraussetzungen einer Pauschalreise erfüllt, handelt erdwärts reisen als Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB.
(2) erdwärts reisen ist in diesem Fall gegenüber den Reisenden für die ordnungsgemäße Erbringung aller vertraglich vereinbarten Reiseleistungen verantwortlich. Dies gilt auch dann, wenn einzelne Leistungen durch örtliche Leistungsträger, Unterkünfte, Transportunternehmen, Reiseleiter oder andere Kooperationspartner erbracht werden.
(3) Die gesetzlich vorgeschriebenen vorvertraglichen Informationen und das vorgeschriebene Formblatt für Pauschalreisen werden den Reisenden vor Abgabe ihrer verbindlichen Buchungserklärung zur Verfügung gestellt.
(4) Die jeweilige Reiseausschreibung enthält insbesondere Angaben zu:
- Reiseziel, Reisedauer und Reiseverlauf,
- Unterkünften und Transportmitteln,
- eingeschlossenen und nicht eingeschlossenen Leistungen,
- Reisepreis und Zahlungsmodalitäten,
- Mindestteilnehmerzahl und maßgeblicher Rücktrittsfrist,
- allgemeinen Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen,
- gegebenenfalls besonderen Anforderungen an die Mobilität der Reisenden.
(5) Eine Erhöhung des vereinbarten Reisepreises nach Vertragsschluss ist nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und innerhalb der gesetzlichen Grenzen zulässig. Es gelten insbesondere die §§ 651f und 651g BGB.
(6) Die Übertragung des Pauschalreisevertrages auf eine andere Person richtet sich nach § 651e BGB. Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass eine andere Person an seiner Stelle in den Vertrag eintritt. Die Erklärung ist jedenfalls rechtzeitig, wenn sie erdwärts reisen spätestens sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Soweit durch den Eintritt der Ersatzperson angemessene und tatsächlich entstandene Mehrkosten entstehen, können diese berechnet werden. Ein entsprechender Nachweis wird zur Verfügung gestellt.
6. Mindestteilnehmerzahl und Änderungen des Programms
(1) Wird für eine Reise oder einen Kurs eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, wird diese in der jeweiligen Ausschreibung ausdrücklich angegeben.
(2) Bei Pauschalreisen kann erdwärts reisen wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur unter den Voraussetzungen und innerhalb der Fristen des § 651h Abs. 4 BGB vom Vertrag zurücktreten. Die für die jeweilige Reise maßgebliche Frist wird vor Vertragsschluss angegeben.
(3) Bei Einzelkursen kann erdwärts reisen eine Veranstaltung wegen Nichterreichens einer ausdrücklich angegebenen Mindestteilnehmerzahl absagen, sofern dies in der jeweiligen Ausschreibung vorgesehen ist. Die Teilnehmer werden über eine solche Absage rechtzeitig informiert. Bereits gezahlte Kursgebühren werden vollständig erstattet.
(4) Änderungen des zeitlichen Ablaufs, der Reihenfolge einzelner Programmpunkte oder kleinere organisatorische Anpassungen können erforderlich werden, insbesondere aufgrund örtlicher Gegebenheiten, Witterungsbedingungen, organisatorischer Erfordernisse oder der Verfügbarkeit von Kursorten.
(5) Bei Einzelkursen sind solche Änderungen zulässig, soweit sie den Gesamtcharakter, die wesentlichen Lerninhalte und den vereinbarten Leistungsumfang nicht wesentlich verändern.
(6) Bei Pauschalreisen richten sich Änderungen der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den §§ 651f und 651g BGB. Wesentliche Änderungen werden den Reisenden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben mitgeteilt. Die hieraus entstehenden Rechte der Reisenden bleiben unberührt.
7. Rücktritt durch Teilnehmer und Reisende
7.1 Pauschalreisen
(1) Reisende können vor Reisebeginn jederzeit vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber erdwärts reisen in Textform zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei erdwärts reisen.
(2) Im Falle eines Rücktritts kann erdwärts reisen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651h BGB.
(3) Soweit keine gesondert vereinbarten und gesetzlich zulässigen Entschädigungspauschalen gelten, wird die Entschädigung anhand des Reisepreises unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen berechnet.
(4) Auf Verlangen des Reisenden wird erdwärts reisen die Berechnung der Entschädigung nachvollziehbar begründen.
(5) Eine Entschädigung ist nicht geschuldet, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für einen kostenfreien Rücktritt wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe vorliegen, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung zum Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
7.2 Einzelkurse und Workshops
(1) Für Einzelkurse und Workshops gelten die in der jeweiligen Ausschreibung ausdrücklich angegebenen Rücktritts- und Stornierungsregelungen.
(2) Soweit keine besonderen Rücktrittsregelungen vereinbart wurden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Ein gesetzliches Widerrufsrecht von Verbrauchern bleibt unberührt, soweit es besteht. Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird, sofern erforderlich, vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.
(4) Eine bloße Nichtteilnahme an einem gebuchten Kurs oder Workshop stellt keinen Rücktritt dar und begründet für sich genommen keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits geschuldeter Gebühren. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
8. Rücktritt und Absage durch erdwärts reisen
(1) erdwärts reisen kann von einem Reisevertrag nur unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen zurücktreten. Dies gilt insbesondere bei Nichterreichen einer ausdrücklich vereinbarten Mindestteilnehmerzahl oder bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen, die die Durchführung der Reise verhindern.
(2) Bei Pauschalreisen gelten insbesondere die Fristen des § 651h Abs. 4 BGB. Im Falle eines wirksamen Rücktritts durch erdwärts reisen werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, erstattet.
(3) Bei Einzelkursen und Workshops kann erdwärts reisen eine Veranstaltung absagen, wenn die Durchführung aus einem sachlich gerechtfertigten Grund unmöglich oder unzumutbar wird. Hierzu können insbesondere eine Erkrankung der Kursleitung, der Ausfall des Veranstaltungsortes oder erhebliche äußere Umstände gehören.
(4) Bei einer Absage durch erdwärts reisen werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen erstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(5) erdwärts reisen wird die Teilnehmer im Falle einer Absage oder einer erheblichen Änderung möglichst frühzeitig informieren.
9. Teilnahmevoraussetzungen und Mitwirkungspflichten
(1) Die in der jeweiligen Ausschreibung beschriebenen Teilnahmevoraussetzungen sind einzuhalten. Dies betrifft insbesondere erforderliche Vorkenntnisse, berufliche Erfahrungen, körperliche Anforderungen und gegebenenfalls besondere Ausrüstung.
(2) Die Teilnehmer verpflichten sich, den Anweisungen der Kursleitung, der Reiseleitung und der verantwortlichen Personen vor Ort Folge zu leisten, soweit diese der sicheren und ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung dienen.
(3) Bei praktischen Arbeiten mit Lehm, Kalk, Werkzeugen, Baumaterialien und sonstigen Arbeitsmitteln sind die jeweiligen Sicherheits- und Arbeitsschutzanweisungen zu beachten. Vorgeschriebene Schutzkleidung und persönliche Schutzausrüstung sind zu verwenden.
(4) Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass weder sie selbst noch andere Teilnehmer oder Dritte gefährdet werden.
(5) Bestehen gesundheitliche oder sonstige Einschränkungen, die für die sichere Teilnahme an einer Reise oder einem praktischen Kurs erheblich sein können, wird empfohlen, diese vor der Buchung mit erdwärts reisen abzuklären. Erforderliche Angaben werden nur im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
(6) Bei erheblichen und schuldhaften Verstößen gegen Sicherheitsanweisungen oder bei einem Verhalten, das die Durchführung der Veranstaltung oder die Sicherheit anderer Personen konkret gefährdet, kann erdwärts reisen die betreffende Person nach angemessener Prüfung von der weiteren Teilnahme ausschließen. Gesetzliche Ansprüche und vertragliche Rechte bleiben unberührt.
10. Sicherheit und besondere Bedingungen bei praktischen Kursen
(1) Viele Veranstaltungen von erdwärts reisen beinhalten praktische handwerkliche Tätigkeiten. Hierzu gehören unter anderem das Mischen und Verarbeiten von Lehm- und Kalkbaustoffen, das Arbeiten mit Werkzeugen sowie Tätigkeiten auf Baustellen oder an historischen Gebäuden.
(2) Den Teilnehmern werden vor Beginn der praktischen Arbeiten die erforderlichen Sicherheitsinformationen und Verhaltensregeln vermittelt.
(3) Teilnehmer haben sich mit den verwendeten Werkzeugen und Materialien umsichtig und entsprechend den Anweisungen der Kursleitung auseinanderzusetzen.
(4) Bei Arbeiten mit Kalk, mineralischen Zuschlagstoffen und anderen Baustoffen ist insbesondere auf die jeweiligen Sicherheitsdaten und Schutzmaßnahmen zu achten.
(5) Die Teilnahme an praktischen Arbeiten erfolgt innerhalb des jeweils beschriebenen Kursrahmens. Eine eigenmächtige Veränderung von Arbeitsabläufen oder die Nutzung von Werkzeugen entgegen den Anweisungen der Kursleitung ist nicht gestattet.
11. Mängel und Beanstandungen
11.1 Pauschalreisen
(1) erdwärts reisen ist verpflichtet, die vereinbarte Pauschalreise frei von Reisemängeln zu erbringen.
(2) Reisemängel sind erdwärts reisen unverzüglich mitzuteilen, damit Gelegenheit zur Abhilfe gegeben werden kann. Die Meldung kann gegenüber der Reiseleitung, der örtlichen Kontaktstelle oder direkt gegenüber erdwärts reisen erfolgen.
(3) Soweit eine Reiseleitung oder örtliche Kontaktperson benannt wurde, sind Beanstandungen möglichst unmittelbar dort vorzubringen. Ist eine solche Kontaktperson nicht erreichbar oder bleibt eine Abhilfe aus, ist erdwärts reisen direkt zu kontaktieren.
(4) Die gesetzlichen Rechte bei Reisemängeln, insbesondere auf Abhilfe, Reisepreisminderung, Kündigung und Schadensersatz, bleiben uneingeschränkt bestehen.
11.2 Kurse und Workshops
(1) Beanstandungen hinsichtlich der Durchführung eines Kurses oder Workshops sind der Kursleitung oder erdwärts reisen möglichst zeitnah mitzuteilen.
(2) erdwärts reisen wird berechtigte Beanstandungen prüfen und im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen Abhilfe schaffen.
(3) Gesetzliche Ansprüche wegen nicht oder mangelhaft erbrachter Leistungen bleiben unberührt.
12. Haftung
(1) erdwärts reisen haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet erdwärts reisen unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet erdwärts reisen nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund ausdrücklich übernommener Garantien bleibt unberührt.
(6) Für Pauschalreisen gelten die besonderen gesetzlichen Haftungsregelungen der §§ 651i ff. BGB. Zwingende Ansprüche der Reisenden werden durch diese Bedingungen nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt.
13. Reiseunterlagen, Einreisebestimmungen und Versicherungen
(1) Die Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, die für ihre Reise erforderlichen gültigen Reisedokumente mitzuführen, soweit die jeweilige Reiseausschreibung keine abweichende Leistung vorsieht.
(2) Informationen zu Pass-, Visa- und gesundheitspolizeilichen Anforderungen werden entsprechend den gesetzlichen Informationspflichten für die jeweilige Reise zur Verfügung gestellt.
(3) Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, die für ihre persönliche Situation erforderlichen Reisedokumente rechtzeitig zu beantragen und die jeweiligen Einreisebestimmungen zu beachten. Bei abweichender Staatsangehörigkeit oder besonderen persönlichen Umständen sind die maßgeblichen Anforderungen eigenständig zu prüfen und erforderliche Rückfragen rechtzeitig an erdwärts zu richten.
(4) Eine Reiserücktrittskostenversicherung sowie eine Auslandskranken- und Rücktransportversicherung sind nicht Bestandteil des Reisepreises, sofern sie nicht ausdrücklich als eingeschlossene Leistung bezeichnet werden.
(5) Auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung für medizinische Behandlung und Rücktransport im Ausland wird hingewiesen.
14. Kursunterlagen, Materialien und Urheberrechte
(1) Sämtliche von erdwärts reisen oder den jeweiligen Kursleitern zur Verfügung gestellten Kursunterlagen, Texte, Präsentationen, Fotografien, Zeichnungen und sonstigen Materialien sind urheberrechtlich geschützt, soweit gesetzlich vorgesehen.
(2) Die Unterlagen dürfen von den Teilnehmern ausschließlich für den persönlichen Gebrauch im Zusammenhang mit der gebuchten Veranstaltung verwendet werden.
(3) Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe oder gewerbliche Nutzung der bereitgestellten Materialien ist ohne vorherige Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers nicht gestattet, soweit keine gesetzliche Erlaubnis besteht.
(4) Die von den Teilnehmern im Rahmen praktischer Kurse selbst angefertigten Arbeiten verbleiben grundsätzlich bei den Teilnehmern, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.
15. Foto-, Film- und Tonaufnahmen
(1) Während Reisen und Veranstaltungen können durch erdwärts reisen oder beauftragte Personen Foto-, Film- oder Tonaufnahmen angefertigt werden.
(2) Eine Veröffentlichung oder Verwendung von Aufnahmen, auf denen einzelne Teilnehmer erkennbar sind, zu Werbe-, Dokumentations- oder sonstigen öffentlichen Zwecken erfolgt nur auf Grundlage einer hierfür erforderlichen Rechtsgrundlage und gegebenenfalls einer gesonderten Einwilligung.
(3) Die Einwilligung in eine werbliche Verwendung von Bild- oder Tonaufnahmen ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme an einer Reise oder Veranstaltung.
(4) Teilnehmer dürfen andere Personen nur mit deren Zustimmung fotografieren, filmen oder Tonaufnahmen von ihnen anfertigen, soweit keine gesetzliche Ausnahme besteht.
16. Datenschutz
(1) erdwärts reisen verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen.
(2) Die Daten werden insbesondere zur Bearbeitung von Buchungen, zur Vertragsdurchführung, zur Kommunikation mit Teilnehmern und zur Organisation der gebuchten Leistungen verarbeitet.
(3) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Rechtsgrundlagen, Speicherfristen und Betroffenenrechten enthält die gesonderte Datenschutzerklärung unter www.erdwaerts.org.
17. Kommunikation und Erklärungen
(1) Soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist, können Mitteilungen und Erklärungen im Zusammenhang mit einer Buchung in Textform erfolgen. Hierzu gehört insbesondere die Kommunikation per E-Mail.
(2) Für Erklärungen gegenüber erdwärts reisen kann die E-Mail-Adresse impressum@erdwaerts.org verwendet werden.
(3) Änderungen von Kontaktdaten oder für die Reiseorganisation erforderlichen Angaben sind erdwärts reisen rechtzeitig mitzuteilen.
18. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahme-, Kurs- und Reisebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(4) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses wirksam einbezogene Fassung dieser Bedingungen.
erdwärts.reisen UG (haftungsbeschränkt)
Dorfstraße 17
19217 Carlow
Geschäftsführer: Holger Miska
E-Mail: impressum@erdwaerts.org
Website: www.erdwaerts.org
